Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.06. ihr sechstes Lebensjahr vollenden.

Die Eltern dieser Kinder werden eine schriftliche Aufforderung durch die Stadt Marburg erhalten, ihr Kind zum Schulbesuch anzumelden.

Die Anmeldung (formale Schulaufnahme) erfolgt persönlich mit dem Schulneuling an der gewählten Schule und findet im März des Jahres vor Schulbeginn statt. Dabei werden die Sprachfähigkeiten des Kindes im Hinblick auf eine eventuell sinnvolle Frühförderung betrachtet.

Im darauf folgenden Herbst nehmen die kommenden Schulkinder dann an einem "Schulanfängerspiel" teil, bei dem auf spielerische Weise verschiedene Kompetenzen, die Grundlage für den Schuleintritt sind, gesichtet werden können.

 

  

 Grundschule Michelbach

 
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