Weitere Schulöffnung ab 22.06.2020
Das Hessische
Kultusministerium hat – wie Sie sicher bereits durch die Medien erfahren haben –
beschlossen, ab Montag, dem 22.06.20 für die letzten zwei Wochen des Schuljahres
alle Grundschulen in Hessen wieder täglich für jede Grundschülerin und jeden
Grundschüler im Klassenverbund zu öffnen. Jede Klasse ist einem festen Raum
(ihrem Klassenraum) zugeordnet, der im Laufe des Schultages (und auch einer
eventuell anschließenden Betreuung) nicht gewechselt werden darf. Innerhalb der
Klassen
wird die Abstandsregel aufgehoben, außerhalb – also überall, wo konstante
Gruppenbildung
nicht eingehalten werden kann – sollen die bisherigen Regeln weiterhin gelten.
Dies bezieht sich vor allem auf das weiterhin regelmäßige Händewaschen und das
Einhalten der Abstände. Die ersten und zweiten Klassen sollen für täglich vier
Stunden, die dritten und vierten für fünf Stunden Unterricht haben. Somit
werden die Jahrgänge 1 und 2 bis 11.45 Uhr und die Jahrgänge 3 und 4 bis 12.45
Uhr beschult. Schulbeginn ist wie vor der Coronazeit gewohnt 8 Uhr, die
Frühaufsicht ist ab 7.30 Uhr vor Ort. Schicken Sie Ihr Kind bitte möglichst so
zur Schule, dass es erst kurz vor 8 Uhr dort ist, um die Anzahl der auf dem
Schulhof wartenden Mädchen und Jungen zu reduzieren.
Im Folgenden wollen wir einige Gründe aufführen, die laut einem
Muster-Elternbrief vom Kultusministerium zu der Entscheidung dieser weiteren
Öffnung der Grundschulen für die beiden Wochen vor den sechswöchigen
Sommerferien geführt haben:
Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse
bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender
ist als eine individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die
Jahrgängen im festen Klassenverband unterrichtet.
Soweit es die personelle Situation der jeweiligen Schule es zulässt, wird
darauf geachtet, dass die Lehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse
eingesetzt sind. (Anmerkung: Dank des großen Engagements unseres Kollegiums
inklusive Risikopatienten bzw. Kolleginnen mit solchen im eigenen Haushalt sind
wir dazu in der Lage, dies auch fast durchgängig umsetzen zu können.)
Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der
Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für
die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt.
Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschule weiter zu öffnen, wird ein
wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen.
Ungeachtet dessen, dass wir als Schule trotz der durch diese Öffnung enorm
erschwerten Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen weiterhin unser
Möglichstes geben werden, kann die Unterrichtsteilnahmepflicht Ihres Kindes für
diese zwei Wochen ausgesetzt werden, wenn Sie als Eltern uns in schriftlicher
Form mitteilen, dass eine Teilnahme am Unterricht der Schule nicht erfolgen
soll. Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial
für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause. Treten bei Ihrem Mädchen
oder Ihrem Jungen Krankheitssymptome wie Fieber, trockener Husten, Atemprobleme,
Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen,
Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auf, so
schicken Sie es bitte nicht zur Schule. Auch wir sind angewiesen, ein Kind mit
einem dieser Symptome nach wie vor umgehend von der Gruppe zu separieren und
abholen zu lassen.
Unsere Klassenlehrerinnen werden in den kommenden Wochen vermehrt
außerschulische Lernorte aufsuchen und/oder den Unterricht draußen abhalten,
damit möglichst an keinem Tag alle unserer sechs Klassen auf dem Schulgelände
sind und so beispielsweise die Umsetzung eines Konzepts von versetzten Hofpausen
erleichtert und die Anzahl sich gleichzeitig auf dem Gelände befindender Kinder
verringert wird. Auf diesem Weg werden auch weniger Kinder unsere schulischen
Toilettenräume aufsuchen müssen. Das ist in unseren Augen zurzeit die beste
Möglichkeit einer Risikominimierung, die wir aufgrund der veränderten Vorgaben
an unserer Schule umsetzen können. Im Vordergrund stehen für uns die Kinder,
ihre Bedürfnisse sowie die Gesundheit aller – die der Kinder, Ihre eigene, die
Ihres Umfeldes und die unseres Personals. Aus diesem Grund müssen inhaltliche
Schwerpunktsetzungen im Unterricht in diesen letzten zwei Wochen vor den
Sommerferien leider eine geringere Rolle spielen als gewohnt. Sobald eine
Rückkehr zur Normalität nach den Sommerferien gegeben ist, wird das Aufgreifen
und Vertiefen verpasster Inhalte mit Priorität behandelt.
Und nun noch einige Informationen bezüglich unseres Betreuungsangebots ab dem 22.06.:
Sofern Ihr Kind die
erste oder die zweite Klasse besucht und zudem entweder im Ganztagsangebot oder
im 15-Uhr-Betreuungsangebot oder im 17-Uhr-Betreuungsangebot angemeldet ist,
gilt für Ihr Kind ab dem 22. Juni generell wieder ein Anspruch auf reguläre
Betreuung und Mittagessen nach Unterrichtsschluss. Wir sind aber seitens unseres
Dienstherren - des Fachdienstes Schule - dazu angehalten, Ihnen aufgrund der
anhaltenden Corona-Situation zu empfehlen, Ihr Kind nur in die Betreuung zu
schicken,
wenn Sie beide berufstätig sind oder aus anderen wichtigen Gründen keine
alternative Betreuung nach Unterrichtsschluss organisieren können. AGs finden
bis auf Weiteres noch nicht statt.
Die Kinder, die unser
Betreuungsangebot wieder besuchen werden, müssen bis 15:00 Uhr im festen
Klassenverband und den ihnen zugeordneten Klassenräumen durch uns betreut werden
und dürfen sich nicht mit Kindern anderer Klassenverbände vermischen, weshalb
sie sich nicht so frei auf dem Schulgelände bewegen können, wie sie es bisher
gewohnt sind. Innerhalb des Klassenverbandes werden die Abstandsregeln
aufgehoben. Nach 15:00 Uhr werden die verbleibenden Kinder gemeinsam durch eine
Pädagogische Fachkraft betreut.
Wenn Sie Ihr Kind wieder in die Betreuung schicken möchten, bitten wir Sie in
jedem Fall darum, die Gehzeiten Ihres Kindes täglich oder vorausschauend für
eine ganze Woche in den Schulplaner zu schreiben, sofern sie von den offiziellen
Anmeldezeiten abweichen. Hintergrund ist, dass wir aufgrund des langen Lockdowns
und der auch jetzt noch nicht stattfindenden AGs nicht davon ausgehen können,
dass alle individuellen Gehzeiten unverändert gelten, wie es bis zum 13. März
gewesen ist.
Wenn Sie Ihr Kind vor 14
Uhr nach Hause gehen lassen wollen, können wir zudem nicht in jedem Fall eine
Mittagsversorgung sicherstellen, da wir aufgrund der nun nötigen Gruppentrennung
nach Klassen bis zu vier aufeinanderfolgende Essensgruppen haben werden. Bis
14:00 Uhr werden aber voraussichtlich alle Kinder gegessen haben.
Wenn Ihr Kind die Klassenstufen 3 oder 4 besucht, möchten wir hier darauf
hinweisen, dass es für diese Klassenstufen seitens des Fachdienstes Schule
leider keine reguläre Betreuung geben kann, jedoch wird die Notbetreuung in
einer separaten Gruppe in gewohntem Umfang aufrechterhalten.
Die gegenwärtige Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen, Sie als
Eltern in besonderem Maße. Sofern wir ihr Kind ab nächste Woche wieder bei uns
in der Betreuung begrüßen können, versuchen wir darum, Ihrem Kind den Tag trotz
der hygienebedingten Einschränkungen so normal wie unter den gegenwärtigen
Rahmenbedingungen möglich zu gestalten. In jedem Fall wünschen wir Ihnen und
Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern trotz der immer noch schwierigen
gesellschaftlichen Gesamtsituation alles Gute und viel Kraft für die vor uns
liegende Zeit.
Ihr Schulteam der Grundschule Michelbach