Weitere Schulöffnung ab 22.06.2020

Das Hessische Kultusministerium hat – wie Sie sicher bereits durch die Medien erfahren haben – beschlossen, ab Montag, dem 22.06.20 für die letzten zwei Wochen des Schuljahres alle Grundschulen in Hessen wieder täglich für jede Grundschülerin und jeden Grundschüler im Klassenverbund zu öffnen. Jede Klasse ist einem festen Raum (ihrem Klassenraum) zugeordnet, der im Laufe des Schultages (und auch einer eventuell anschließenden Betreuung) nicht gewechselt werden darf. Innerhalb der Klassen
wird die Abstandsregel aufgehoben, außerhalb – also überall, wo konstante Gruppenbildung
nicht eingehalten werden kann – sollen die bisherigen Regeln weiterhin gelten. Dies bezieht sich vor allem auf das weiterhin regelmäßige Händewaschen und das Einhalten der Abstände. Die ersten und zweiten Klassen sollen für täglich vier Stunden, die dritten und vierten für fünf Stunden Unterricht haben. Somit werden die Jahrgänge 1 und 2 bis 11.45 Uhr und die Jahrgänge 3 und 4 bis 12.45 Uhr beschult. Schulbeginn ist wie vor der Coronazeit gewohnt 8 Uhr, die Frühaufsicht ist ab 7.30 Uhr vor Ort. Schicken Sie Ihr Kind bitte möglichst so zur Schule, dass es erst kurz vor 8 Uhr dort ist, um die Anzahl der auf dem Schulhof wartenden Mädchen und Jungen zu reduzieren.
Im Folgenden wollen wir einige Gründe aufführen, die laut einem Muster-Elternbrief vom Kultusministerium zu der Entscheidung dieser weiteren Öffnung der Grundschulen für die beiden Wochen vor den sechswöchigen Sommerferien geführt haben:
 Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als eine individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgängen im festen Klassenverband unterrichtet.
 Soweit es die personelle Situation der jeweiligen Schule es zulässt, wird darauf geachtet, dass die Lehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse eingesetzt sind. (Anmerkung: Dank des großen Engagements unseres Kollegiums inklusive Risikopatienten bzw. Kolleginnen mit solchen im eigenen Haushalt sind wir dazu in der Lage, dies auch fast durchgängig umsetzen zu können.)
 Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt.
 Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschule weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen.
Ungeachtet dessen, dass wir als Schule trotz der durch diese Öffnung enorm erschwerten Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen weiterhin unser Möglichstes geben werden, kann die Unterrichtsteilnahmepflicht Ihres Kindes für diese zwei Wochen ausgesetzt werden, wenn Sie als Eltern uns in schriftlicher Form mitteilen, dass eine Teilnahme am Unterricht der Schule nicht erfolgen soll. Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause. Treten bei Ihrem Mädchen oder Ihrem Jungen Krankheitssymptome wie Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen,
Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auf, so schicken Sie es bitte nicht zur Schule. Auch wir sind angewiesen, ein Kind mit einem dieser Symptome nach wie vor umgehend von der Gruppe zu separieren und abholen zu lassen.
Unsere Klassenlehrerinnen werden in den kommenden Wochen vermehrt außerschulische Lernorte aufsuchen und/oder den Unterricht draußen abhalten, damit möglichst an keinem Tag alle unserer sechs Klassen auf dem Schulgelände sind und so beispielsweise die Umsetzung eines Konzepts von versetzten Hofpausen erleichtert und die Anzahl sich gleichzeitig auf dem Gelände befindender Kinder verringert wird. Auf diesem Weg werden auch weniger Kinder unsere schulischen Toilettenräume aufsuchen müssen. Das ist in unseren Augen zurzeit die beste Möglichkeit einer Risikominimierung, die wir aufgrund der veränderten Vorgaben an unserer Schule umsetzen können. Im Vordergrund stehen für uns die Kinder, ihre Bedürfnisse sowie die Gesundheit aller – die der Kinder, Ihre eigene, die Ihres Umfeldes und die unseres Personals. Aus diesem Grund müssen inhaltliche Schwerpunktsetzungen im Unterricht in diesen letzten zwei Wochen vor den Sommerferien leider eine geringere Rolle spielen als gewohnt. Sobald eine Rückkehr zur Normalität nach den Sommerferien gegeben ist, wird das Aufgreifen und Vertiefen verpasster Inhalte mit Priorität behandelt.

Und nun noch einige Informationen bezüglich unseres Betreuungsangebots ab dem 22.06.:

Sofern Ihr Kind die erste oder die zweite Klasse besucht und zudem entweder im Ganztagsangebot oder im 15-Uhr-Betreuungsangebot oder im 17-Uhr-Betreuungsangebot angemeldet ist, gilt für Ihr Kind ab dem 22. Juni generell wieder ein Anspruch auf reguläre Betreuung und Mittagessen nach Unterrichtsschluss. Wir sind aber seitens unseres Dienstherren - des Fachdienstes Schule - dazu angehalten, Ihnen aufgrund der anhaltenden Corona-Situation zu empfehlen, Ihr Kind nur in die Betreuung zu schicken,
wenn Sie beide berufstätig sind oder aus anderen wichtigen Gründen keine alternative Betreuung nach Unterrichtsschluss organisieren können. AGs finden bis auf Weiteres noch nicht statt.

Die Kinder, die unser Betreuungsangebot wieder besuchen werden, müssen bis 15:00 Uhr im festen Klassenverband und den ihnen zugeordneten Klassenräumen durch uns betreut werden und dürfen sich nicht mit Kindern anderer Klassenverbände vermischen, weshalb sie sich nicht so frei auf dem Schulgelände bewegen können, wie sie es bisher gewohnt sind. Innerhalb des Klassenverbandes werden die Abstandsregeln aufgehoben. Nach 15:00 Uhr werden die verbleibenden Kinder gemeinsam durch eine Pädagogische Fachkraft betreut.
Wenn Sie Ihr Kind wieder in die Betreuung schicken möchten, bitten wir Sie in jedem Fall darum, die Gehzeiten Ihres Kindes täglich oder vorausschauend für eine ganze Woche in den Schulplaner zu schreiben, sofern sie von den offiziellen Anmeldezeiten abweichen. Hintergrund ist, dass wir aufgrund des langen Lockdowns und der auch jetzt noch nicht stattfindenden AGs nicht davon ausgehen können, dass alle individuellen Gehzeiten unverändert gelten, wie es bis zum 13. März gewesen ist.

Wenn Sie Ihr Kind vor 14 Uhr nach Hause gehen lassen wollen, können wir zudem nicht in jedem Fall eine Mittagsversorgung sicherstellen, da wir aufgrund der nun nötigen Gruppentrennung nach Klassen bis zu vier aufeinanderfolgende Essensgruppen haben werden. Bis 14:00 Uhr werden aber voraussichtlich alle Kinder gegessen haben.
Wenn Ihr Kind die Klassenstufen 3 oder 4 besucht, möchten wir hier darauf hinweisen, dass es für diese Klassenstufen seitens des Fachdienstes Schule leider keine reguläre Betreuung geben kann, jedoch wird die Notbetreuung in einer separaten Gruppe in gewohntem Umfang aufrechterhalten.
Die gegenwärtige Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen, Sie als Eltern in besonderem Maße. Sofern wir ihr Kind ab nächste Woche wieder bei uns in der Betreuung begrüßen können, versuchen wir darum, Ihrem Kind den Tag trotz der hygienebedingten Einschränkungen so normal wie unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen möglich zu gestalten. In jedem Fall wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern trotz der immer noch schwierigen gesellschaftlichen Gesamtsituation alles Gute und viel Kraft für die vor uns liegende Zeit.

 

Ihr Schulteam der Grundschule Michelbach